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Artikel 1: Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Lieferungen und Rechnungen, die von (i) A-NET BVmit Firmensitz in Industrieweg 57B, 3583 Beringen und mit Firmennummer 0689.769.077, (ii) ELECTROBUILD BVmit Firmensitz in Hermesstraat 4/A, 1930 Zaventem und mit Firmennummer 0456.240.884, (iii) A-NET HOLDING COMMVmit Firmensitz in Buntjesstraat 41, 3583 Beringen und mit Firmennummer 0792.499.304, (iv) A-NET IMMO BVmit Firmensitz in Buntjesstraat 41, 3583 Beringen und mit Firmennummer 0462.884.592 und (v) M.H.S. BVmit Firmensitz in Buntjesstraat 41, 3583 Beringen und mit Firmennummer 0819.891.510 (im Folgenden zusammenfassend als "A-Netz").

1.2 Die Bestellung oder der Auftrag des Kunden oder die Annahme des Angebots von A-Net oder die Begleichung einer Rechnung von A-Net stellt die Annahme der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von A-Net dar, sofern der Kunde die Möglichkeit hatte, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Sonderbestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. A-Net akzeptiert die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung des Angebots/Vertrags/Rechnung und einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Angebots/Vertrags/Rechnung Vorrang, jedoch nur für den Teil, der ausdrücklich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht.

Artikel 2: Angebote

2.1 Die Angebote von A-Net sind unverbindlich und gelten 30 Tage lang, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. A-Net behält sich stets das Recht vor, sein Angebot zurückzuziehen oder zu ändern. Auf Anfrage des Kunden wird A-Net die Gründe dafür erläutern. Das Angebot wird auf der Grundlage der Daten erstellt, die der Kunde A-Net zur Verfügung stellt. A-Net haftet nicht für die Richtigkeit dieser Daten und hat jederzeit das Recht, die Bedingungen seines Angebots anzupassen, wenn die vom Kunden angegebenen Daten nicht korrekt sind.

Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot von einem bevollmächtigten Vertreter von A-Net oder von seinem Direktor zur Genehmigung unterzeichnet wird.
Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer, Liefer- und Transportkosten und andere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten. Jede Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes oder einer anderen Steuer jeglicher Art zwischen dem Beginn der Ausführung und dem Ende der Ausführung geht zu Lasten des Kunden.
Das Angebot umfasst nur die im Angebot ausdrücklich genannten Arbeiten. Der Kostenvoranschlag umfasst nicht (i) die notwendigen, aber vernachlässigten Vorbereitungsarbeiten durch Dritte und (ii) Reparaturen oder Verbesserungen von Fehlern und Schäden, die durch Dritte oder durch den Kunden verursacht wurden. Diese Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Artikel 3: Vollstreckungsfristen

3.1 Die Ausführungsfristen werden nur informationshalber angegeben und sind in keiner Weise verbindlich. Der Kunde kann bei Überschreitung der angegebenen Ausführungsfrist keine Ansprüche geltend machen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Parteien können einvernehmlich eine andere Ausführungsfrist vereinbaren, jedoch nur schriftlich unter Ausschluss jeglicher mündlicher Vereinbarung.

3.2 Weder Schadenersatz noch die Auflösung des Vertrages wegen Nichterfüllung innerhalb der vereinbarten Frist kann geltend gemacht werden, wenn die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, es sei denn, die Frist wurde vorsätzlich nicht eingehalten oder die Verspätung ist auf grobe Fahrlässigkeit von A-Net zurückzuführen.

3.3 Die von A-Net angegebenen Ausführungsfristen beginnen erst, nachdem eine erste Vorauszahlung gemäß dem Angebot/Vertrag geleistet wurde (natürlich nur, soweit Vorauszahlungen im Angebot vereinbart wurden). Soweit möglich, wird A-Net den Kunden informieren, wenn eine Ausführungsfrist nicht eingehalten wird.

3.4 Wenn die Ausführung des Vertrags/Angebots auf Wunsch des Kunden innerhalb eines kürzeren als des normalen oder vorgesehenen Zeitraums erfolgen muss und dies zusätzliche Kosten verursacht, werden diese in Rechnung gestellt.

Artikel 4: Ausführung der Arbeiten

4.1 Die von A-Net ausgeführten Arbeiten beschränken sich auf die Arbeiten, die ausdrücklich im Angebot/Vertrag enthalten sind.

4.2 Während der Ausführung der Arbeiten befindet sich die Werft in einem solchen Zustand, dass die Ausführung der Arbeiten ununterbrochen und effizient durchgeführt werden kann. Wenn die Arbeiten aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers oder eines Dritten nicht begonnen oder ohne zusätzliche Arbeiten fortgesetzt werden können, gehen die Kosten für die zusätzlichen Arbeiten und die unproduktiven Stunden des Personals zu Lasten des Auftraggebers.

4.3 Falls zutreffend, erfolgt der Transport immer auf Risiko des Empfängers.

4.4 Änderungen am ursprünglichen Vertrag/Angebot jeglicher Art, die vom Kunden schriftlich oder mündlich vorgenommen oder verlangt werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt und verlängern die Ausführungsfrist.

4.5 A-Net ist niemals verpflichtet, das Material des Kunden aufzubewahren. Wenn der Kunde wünscht, dass A-Net ihm gehörende Sachen aufbewahrt, wird er dies vor der Ausführung des Angebots/Vertrags mit A-Net schriftlich vereinbaren. Die Lagerung erfolgt dann auf Risiko des Kunden, der A-Net ausdrücklich von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dieser Lagerung (einschließlich Verlust oder Beschädigung) entbindet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens A-Net.

Artikel 5: Defekte

5.1 Sichtbare Mängel oder Konformitätsmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren und die der Kunde nach einer Inspektion vernünftigerweise feststellen kann, gelten sofort als akzeptiert, wenn der Kunde bei der Lieferung anwesend ist. Wenn der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend ist, muss er A-Net innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Lieferung per Einschreiben über etwaige Beanstandungen informieren.

5.2 Reklamationen bezüglich einer nicht vertragsgemäßen Lieferung, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht festgestellt werden konnte, müssen A-Net innerhalb eines Monats nach Feststellung des Mangels per motiviertem Einschreiben mitgeteilt werden.

Artikel 6: Haftung

6.1 A-Net haftet nur für direkte Schäden, die aus einer Handlung/Unterlassung eines Beauftragten oder Mitarbeiters von A-Net oder von A-Net selbst entstehen. In keinem Fall haftet A-Net für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rufschädigung, Verlust einer Chance, Gewinnverlust, Verlust einer Ersparnis usw.

6.2 Die Haftung von A-Net ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von A-Net ausgezahlt wird, mit einem absoluten Maximum des Gesamtbetrags, der in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag/Angebot enthalten ist, außer im Falle von Betrug oder Arglist seitens A-Net.

Artikel 7: Eigentumsverhältnisse

7.1 Alle von A-Net gelieferten und verwendeten Waren bleiben Eigentum von A-Net oder des ursprünglichen Eigentümers der Waren.

7.2 Wenn es die Absicht der Parteien ist, dass das Eigentum an den Waren von A-Net auf den Kunden übertragen wird, so erfolgt diese Übertragung erst nach vollständiger Bezahlung des Preises und der damit verbundenen Leistungen und Kosten endgültig.

7.3 Im Falle der Anwendung von Artikel 7.2 kann sich A-Net fünf (5) Arbeitstage nach dem Versand einer erfolglosen Mahnung per Einschreiben auf diesen Artikel berufen. Die Waren müssen dann auf Verlangen und auf Kosten des Kunden unverzüglich an A-Net zurückgeschickt werden, unbeschadet des Rechts von A-Net auf vollständigen Schadenersatz.

7.4 Für den Fall, dass der säumige Kunde in Konkurs geht, die Anwendung des Gesetzes über die Kontinuität von Unternehmen beantragt (einschließlich eines Vergleichs mit den Gläubigern) oder seine Tätigkeit auf andere Weise eingestellt hat, behält sich A-Net das Recht vor, die verkauften Waren durch eine einfache Anfrage an die Person, die die betreffenden Waren besitzt, einzufordern.

Artikel 8: Rechnungsstellung

8.1 Jede Anfechtung der übermittelten Rechnung muss A-Net innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die betreffende Rechnung als unwiderruflich akzeptiert. Ein Protest entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

8.2 Sofern auf der Rechnung oder im Angebot/Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Rechnungen von A-Net am Sitz von A-Net in bar zu zahlen. Jede am Fälligkeitstag nicht bezahlte Rechnung wird ohne vorherige Ankündigung und von Rechts wegen um die im Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs (02/08/2002) festgelegten Zinsen sowie um eine Entschädigung zur Deckung der Inkassokosten erhöht, die üblicherweise auf fünfzehn Prozent (15%) der ausstehenden Schuld mit einem Mindestbetrag von 125,00 Euro festgelegt wird. A-Net ist stets berechtigt, eine höhere Entschädigung zu fordern, wenn es nachweisen kann, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.

8.3 Die verspätete Zahlung einer Rechnung hat zur Folge, dass andere Rechnungen, für die gegebenenfalls eine Zahlungsfrist gewährt wurde, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung sofort fällig werden.

8.4 Wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungen nicht leistet, auch wenn es sich um Teilzahlungen handelt, ist A-Net berechtigt, seine Leistungen auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Die Aussetzung kann nicht zu einem Schadenersatz durch den Kunden führen.

Artikel 9: Ende des Abkommens

9.1 Unbeschadet der Anwendung von Artikel 7.4 gilt der Vertrag im Falle eines Konkurses, der Anwendung des Gesetzes über die Fortführung von Unternehmen (einschließlich eines gerichtlichen Vergleichs), von Steuer- oder Sozialschulden, der Anwendung des Gesetzes über die Fortführung von Unternehmen, der Zulassung zur kollektiven Schuldenregulierung oder jeder anderen Form der Liquidation von A-Net oder des Kunden von Rechts wegen als aufgelöst. A-Net hat sofort Anspruch auf die Bezahlung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und gelieferten Waren, unbeschadet ihres Rechts auf vollständigen Schadensersatz.

9.2 A-Net ist berechtigt, das Angebot/den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Inverzugsetzung per Einschreiben nachkommt.

9.3 Im Falle einer einseitigen Beendigung des Vertrags durch den Kunden oder im Falle einer gerichtlichen Auflösung des Vertrags zum Nachteil des Kunden wird ein pauschaler und im Voraus vereinbarter Schadenersatz von 25% auf den vereinbarten Preis fällig. Dieser Schadenersatz kann von den Parteien nicht reduziert werden und die Parteien sind sich einig, dass dieser Schadenersatz den tatsächlich erlittenen Schaden darstellt. Wenn A-Net den Vertrag einseitig kündigt, schuldet es dem Kunden denselben Schadenersatz.

9.4 Wenn die Ausführung auf Wunsch des Kunden vorübergehend ausgesetzt wird, kann eine vorläufige Rechnungsstellung in der Phase der Ausführung erfolgen, in der die Ausführung im Gange ist.

Artikel 10: Personenbezogene Daten

10.1 Es ist möglich, dass A-Net bei der Ausführung des Angebots/Vertrags bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet. Dies geschieht immer im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und A-Net. A-Net verpflichtet sich, nur personenbezogene Daten zu verarbeiten, die für die korrekte Ausführung des Angebots/Vertrags unbedingt erforderlich sind.

10.2 Es ist möglich, dass A-Net persönliche Daten an Dritte weitergibt. Dies geschieht immer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags und ist auf das unbedingt Notwendige beschränkt.

10.3 A-Net bewahrt personenbezogene Daten nur für den Zeitraum auf, der für die Erreichung und Erfüllung der Zwecke des Angebots/Vertrags erforderlich ist, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch eine andere rechtliche Verpflichtung gerechtfertigt.

10.4 Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung wird eine Reihe von Rechten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährt. Diese sind: das Recht auf Einsicht und Kopie von Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Übertragung von Daten. Der Kunde hat immer das Recht, diese Rechte auszuüben. Wenn jedoch die Ausübung eines dieser Rechte dazu führt, dass der Vertrag/das Angebot von A-Net nicht mehr ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, hat A-Net das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 11: Vertraulichkeit

11.1 Jede der Parteien verpflichtet sich, die vertraulichen Daten, Erkenntnisse, Informationen, Anwendungen, Methoden und das Know-how sowie jegliche Art von Unterlagen, von denen sie während der Durchführung des Vertrags/Angebots Kenntnis erlangt hat, weder direkt noch indirekt zu verbreiten oder weiterzugeben, verbreiten oder weitergeben zu lassen oder zu verwenden, es sei denn, die andere Partei hat vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Die in diesem Artikel vorgesehene Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt, solange die betreffenden Informationen vertraulicher Natur sind, d.h. auch nach Beendigung des Vertrags.

Artikel 12: Höhere Gewalt

12.1 Fälle höherer Gewalt und ganz allgemein alle Umstände, die die Erfüllung des Vertrags/Angebots durch A-Net verhindern, einschränken oder verzögern oder die eine übermäßige Erschwerung der Erfüllung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen bewirken, befreien A-Net von jeglicher Haftung und erlauben ihr, je nach Fall entweder ihre Verpflichtungen zu verkürzen oder den Vertrag zu brechen oder seine Erfüllung auszusetzen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Als solche gelten unter anderem: Krieg, Bürgerkrieg, Mobilisierung, Aufruhr, Streik und Aussperrung, sowohl bei A-Net als auch bei seinen Lieferanten, Maschinenausfall, Computervirus oder -fehler, Brand, Wasserschaden, Unterbrechung von Transportmitteln, Versorgungsschwierigkeiten bei Rohstoffen, Materialien und Energie sowie behördliche Einschränkungen oder Verbote.

12.2 In Bezug auf die Liefer- und Leistungsfrist wird ausdrücklich vereinbart, dass höhere Gewalt auf Seiten von A-Net vorliegt, wenn die Lieferanten von A-Net entgegen den zwischen A-Net und den Lieferanten getroffenen Vereinbarungen Materialien nicht rechtzeitig liefern, die von A-Net im Hinblick auf die Ausführung der Arbeiten oder die Lieferung der Materialien an den Standort des Kunden benötigt werden.

Artikel 13: Allgemeine Bestimmungen

13.1 Jede Person oder Firma, die eine Bestellung mit der Bitte um Weiterberechnung an Dritte aufgibt, haftet gesamtschuldnerisch für deren Bezahlung.

13.2 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig sind, gelten die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang und die betreffende Klausel ist nicht nichtig, sondern wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen angewandt.

13.3 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von A-Net kann der Kunde seine Rechte und Pflichten gegenüber A-Net nicht auf Dritte übertragen.

13.4 A-Net behält sich das Recht vor, die gesamte oder einen Teil der Ausführung des Auftrags an Subunternehmer zu übertragen.

13.5 Unbeschadet von Artikel 11 und sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, darf A-Net das Angebot/den Vertrag und den (gewerblichen) Namen des Kunden als Referenz für seine gewerblichen Aktivitäten verwenden.

13.6 Die Nichtausübung von Rechten durch A-Net kann unter keinen Umständen als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.

Artikel 14: Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

14.1 Auf Streitigkeiten zwischen A-Net und dem Kunden ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Grundsätze des internationalen Privatrechts.

14.2 Für alle Streitigkeiten jeglicher Art, einschließlich Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags/Angebots oder eines anderen zwischen A-Net und dem Kunden vereinbarten verbindlichen Dokuments, ist ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Hasselt, zuständig.